Steckbrief
Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätslehrgangs wird folgende akademische Bezeichnung verliehen: für Personen aus qualifizierten, thematisch nahen Gesundheitsberufen (Psycholog*innen, Ärzt*innen, Logopäd*innen und Ergotherapeut*innen) soll die akademische Bezeichnung: Akademische*r Legasthenie-Therapeut*in lauten.
Für Personen mit pädagogisch-didaktischer Grundausbildung soll die akademische Bezeichnung: Akademische*r Therapeut*in für Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten lauten.
Teilnehmerzahl
maximal 25 Personen
Zulassungskriterien
- Abgeschlossenes Hochschulstudium mit pädagogischer bzw. psychologischer Ausrichtung oder medizinischer Ausrichtung mit psychotherapeutischer oder psychiatrischer Ausbildung
- Abgeschlossene Lehrerausbildung an einer anerkannten Pädagogischen Fachhochschule
- Logopäd*innen/Ergo-Therapeut*innen
- Bewerber*innen, die die Voraussetzungen der Punkte 1 bis 3 nicht erfüllen, aus nahe stehenden Berufen kommen, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung mit Kindern und Jugendlichen haben und eine persönliche Eignung (z.B. durch besuchte Fortbildungen) nachweisen, können in einem persönlichen Aufnahmegespräch zugelassen werden.
Dauer/ECTS/Sprache
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an interessierte Personen aus verschiedenen Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen mit Legasthenie arbeiten bzw. arbeiten möchten. Personen aus qualifizierten, thematisch nahen Gesundheitsberufen, wie Ärzt*innen, Psycholog*innen, Logopäd*innen und Ergotherapeut*innen und Personen mit pädagogisch-didaktischer Grundausbildung.
Ziel
Das Ziel des Universitätslehrganges „Ausbildung zum Akademischen Legasthenie-Therapeuten bzw. Akademischen Therapeuten für Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten“ ist die Qualifizierung der Absolvent*innen für die Arbeit mit Kindern, welche besondere Schwierigkeiten beim Erwerb der Schriftsprache haben. Die Lese- und/oder Rechtschreibstörung ist neben der Rechenstörung eine der häufigsten spezifischen Entwicklungsstörungen im Schulalter und wird in der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als eine der umschriebenen Entwicklungsstörungen (F 81.0) angeführt. Synonym für den Begriff „Legasthenie“ wird der Begriff „Lese und Rechtschreibstörung“ verwendet. Die Ausrichtung des Universitätslehrganges setzt gleichwertig auf eine wissenschaftliche Grundausbildung und berufsbezogene Praxisorientierung.
Qualifikationsprofil
In Hinblick auf die Qualitätsstandards orientiert sich die Ausbildung an den Kriterien des Deutschen Bundesverbandes für Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL). Zusätzlich stehen die Lehrgangsleiter*innen in enger Kooperation mit dem Berufsverband akademischer Legasthenie Therapeuten in Österreich (BALT). Damit wird einerseits eine breite, empirisch fundierte und umfassende Ausbildung, die dem aktuellen Wissenstand entspricht, angeboten. Andererseits ist eine Anerkennung und Vernetzung im Berufsverband der Akademischen Legasthenie- (und Dyskalkulie-) Therapeuten gewährleistet.
Gebühren
1.300,- Euro pro Semester